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Teilnehmergebühren

Für den finanziellen Ausgleich der Veranstaltungen gelten unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten. Die folgenden Registerkarten geben einen besseren Überblick. Bitte schauen Sie einfach im für Sie zutreffenden Bereich der Kostenträger nach. Im Teilnehmerbeitrag für Erste Hilfe-Ausbildung und -Fortbildung ist die Aushändigung eines Lehrbuches "Erste Hilfe" enthalten.

Für betriebliche Ersthelfer werden die Ausbildungskosten erfahrungsgemäß ohne Probleme übernommen. Die (Mindest)Anzahl der Ersthelfer im Betrieb ist in § 26, DGUV Vorschrift 1 nachzulesen. Dort heißt es: Bei zwei bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten, in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten sind aus- bzw. regelmäßig fortzubilden. In Betrieben, die ihre Mitarbeiter z. B. in kleinen Trupps im Außendienst einsetzen, reicht die o. g. Anzahl möglicherweise nicht aus. Fragen Sie in Zweifelsfällen bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach und lassen sich dort die Anzahl der von Ihnen gewünschten Ersthelfer bestätigen.

Für die Kostenübernahme ist ein besonderes Formular vorgesehen, das wir Ihnen hier zum Download anbieten. Geben Sie bitte das Formular nach Eintrag der Firmendaten (Feld oben rechts) und (in den Feldern unterhalb der Teilnehmerangaben) des zuständigen Unfallversicherungsträgers, Ihrer Mitgliedsnummer bei der BG, mit Ihrer Unterschrift gestempelt (einem/r) Schulungsteilnehmer/-in zur Veranstaltung mit.

TeilnehmerInnen, deren Teilnehmergebühren nicht über den zuständigen Unfallversicherungsträger abgerechnet werden können, werden der entsendenden Stelle mit je 45 Euro in Rechnung gestellt.

Ausnahme bei der BGN

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe akzeptiert für die Abrechnung nur noch vorab beantragte Teilnehmerlisten. Diese können von den Betrieben online auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft, per Mail ersthelferausbildung@bgn.de oder per Telefon Hotline: 0621 4456 3222 angefordert werden.

Ausnahme bei der BGW

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat ihr Abrechnungsverfahren zur Kostenübernahme von Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe für die betrieblichen Ersthelfer umgestellt. Vor der Veranstaltung ist immer eine Kostenzusage einzuholen. Das Online-Verfahren gibt Ihnen die Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert die Kostenübernahme bestätigen zu lassen. Sie können sich dann gleich die ausgefüllte Teilnehmerliste, die Sie uns vorlegen, ausdrucken.

Alle Informationen und die Links zur Kostenübernahmeprüfung stehen auf der Internetseite BGW / Leistungen & Beitrag / Prävention / Erste Hilfe. Dort finden Sie auch Hinweise, für welchen Teilnehmerkreis die BGW keine Kosten mehr übernehmen wird.

Und auch die Links, über die Sie sich Ihre Formulare mit oder auch ohne vorherige Registrierung ausfüllen und ausdrucken können, sind auf der Seite aufgeführt.

sonstige Hinweise

Für TeilnehmerInnen, deren Kosten innerhalb einer geschlossenen Schulungsgruppe nicht durch die Berufsgenossenschaft übernommen werden, machen wir Ihnen gerne ein Angebot. Schreiben oder rufen Sie uns dazu bitte an. Unsere telefonische Erreichbarkeit finden Sie im Impressum. Gerne nutzen Sie aber auch unser Kontaktformular.

Für betriebliche Ersthelfer, die über die Unfallkassen versichert sind, werden die Ausbildungskosten mit Gutscheinen abgerechnet, die bei der Unfallkasse nach deren Angabe ca. vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung beantragt werden müssen. Eine Beantragung nach der Veranstaltung sei nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Gutscheine können nur im Jahr der Ausstellung abgerechnet werden. Fragen Sie bitte bei Ihrer Unfallkasse nach und lassen sich dort die Anzahl der von dort bewilligten Ersthelfer bestätigen.

Von den Arbeitgebern können die Formulare in der jeweils aktuellen Version hier abgerufen werden.

Geben Sie bitte die Einzelgutscheine oder den Sammelgutschein bei der Ausbilderin / dem Ausbilder ab.

Personal in Kindertageseinrichtungen

Hier werden seitens der Unfallkasse die Kosten für lediglich eine Person pro Kita-Gruppe übernommen. Nicht übernommen werden die Kosten für: Schüler, Praktikanten, Studenten, Auszubildende, Erzieherinnen/Erzieher im Anerkennungsjahr, Personen im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ), Personen im Bundesfreiwilligendienst (Bufdis), Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte oder sonstige, diesen gleichzusetzenden Personen.

Geben Sie bitte die Einzelgutscheine oder den Sammelgutschein bei der Ausbilderin / dem Ausbilder ab.

Personal in Schulen

Die Unfallkasse NRW als zuständiger Unfallversicherungsträger für die Schülerinnen und Schüler sowie die angestellten Lehrkräfte empfiehlt den Schulen, mindestens 20 % des pädagogischen Personals als Ersthelfer auszubilden. Für diese Personenzahl übernehmen sie alle zwei Jahre die Lehrgangskosten nach § 23 Sozialgesetzbuch (SGB VII). Ersthelferschulungen über diese Empfehlung hinaus sind über den Fortbildungsetat der Schule zu finanzieren.

Den Betreuungspersonen der offenen Ganztagsschule steht kein eigenes Kontingent an Gutscheinen zur Verfügung. Diese Personen werden zusammen mit den Lehrkräften durch die Unfallkasse NRW als „pädagogisches Personal“ angesehen.

Hausmeister/-innen und Sekretär/-innen kommunaler Schulen sind kommunale Angestellte. Die Gutscheinausstellung erfolgt über die entsprechende Kommune. Die Gutscheine können nicht vom pädagogischen Personal genutzt werden. Hausmeister/-innen und Sekretär/-innen privater und konfessioneller Schulen sind bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichert.

Nicht übernommen werden die Kosten für Schüler, Auszubildende, Lehramtsanwärter/Referendare, Personen im freiwilligen sozialen Jahr (FSJ), Personen im Bundesfreiwilligendienst (Bufdis), Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte oder sonstige, diesen gleichzusetzenden Personen.

Geben Sie bitte die Einzelgutscheine oder den Sammelgutschein bei der Ausbilderin / dem Ausbilder ab.

Tagespflegepersonen

Gutscheine können ausschließlich durch die Jugendämter oder durch von den Jugendämtern beauftragte Institutionen beantragt werden!

Die Erste Hilfe Ausbildung gehört zum Anerkennungsverfahren einer Tagespflegeperson, hierfür werden keine Kosten übernommen. Die Unfallkasse NRW trägt alle zwei Jahre die Kosten der Erste Hilfe-Schulung, sofern mehr als ein Kind betreut wird. Sonst nur, wenn die Tagespflegeperson und das zu betreuende Kind bei ihr versichert sind. Alle Tagespflegepersonen die nach dem bisherigen Leitfaden geschult wurden, behalten ihren Ersthelferstatus bis Ablauf der bisher gültigen Dreijahresfrist. Hinweis: Bereits ausgestellte Gutscheine behalten ihre Gültigkeit, auch für die neue Ausbildungsform.

Geben Sie bitte den Gutschein bei der Ausbilderin / dem Ausbilder ab.

sonstige Hinweise

Bei einzelnen TeilnehmerInnen, deren Teilnehmergebühren nicht über die Unfallkasse abgerechnet werden können, werden der entsendenden Stelle je 45 Euro in Rechnung gestellt.

Für TeilnehmerInnen, deren Kosten innerhalb einer geschlossenen Schulungsgruppe nicht durch die Unfallkasse übernommen werden, machen wir Ihnen gerne ein Angebot. Schreiben oder rufen Sie uns dazu bitte an. Unsere telefonische Erreichbarkeit finden Sie im Impressum. Gerne nutzen Sie aber auch unser Kontaktformular.

Sofern Sie keinen beruflichen Kostenträger finden, werden für die Erste Hilfe-Ausbildung und die Erste Hilfe-Fortbildung jeweils 45 Euro berechnet. Der Betrag kann am Veranstaltungstag bar entrichtet werden und wird entsprechend quittiert. Selbstverständlich ist auch eine Vorab-Überweisung möglich. Unsere Bankverbindung finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Kosten für die Teilnahme an weiteren Schulungsangeboten können wir hier nicht benennen. Sie richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand. Auskunft geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch oder per Mail, wenn wir den Aufwand absehen können.

Unsere telefonische Erreichbarkeit finden Sie im Impressum. Gerne nutzen Sie aber auch unser Kontaktformular.

Liebe Freunde und Kollegen der Freiwilligen Feuerwehren, des Technischen Hilfwerks und auch der Polizei. Soweit Kosten für Erste Hilfe-Ausbildung und -Fortbildung nicht durch die Unfallkasse oder andere Kostenträger übernommen werden, möchten wir euren Kameradschaftskassen entgegen kommen. Als langjährige Mitglieder in einer Hilfsorganisation wissen wir euren täglichen und unermüdlichen Einsatz zu schätzen und zu würdigen.

An dieser Stelle machen wir überhaupt keine Angabe zu Preisen. Fragen hierzu und auch zu möglichen weiteren Fortbildungsthemen beantworten wir gerne persönlich.

Unsere telefonische Erreichbarkeit findet ihr im Impressum. Gerne nutzt aber auch unser Kontaktformular.

Sie haben den Eindruck, dass keine der nebenstehenden Varianten auf Sie zutrifft? Dann scheuen Sie sich bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Gemeinsam werden wir Ihre Fragen klären. Unsere telefonische Erreichbarkeit finden Sie im Impressum. Gerne nutzen Sie aber auch unser Kontaktformular.

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