Novellierung der Erste Hilfe-Ausbildung |
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Erste Hilfe Aus- und -Fortbildung jetzt "anders"
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Seit 01.04.2015 gelten folgende Änderungen in der Unterrichtung der (betrieblichen) Erste Hilfe-Aus- und Fortbildung: |
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Ein separater Erste Hilfe-Lehrgang für Personal in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder ist somit nicht mehr vorgesehen. |
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Änderungen für Führerscheinbewerber
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Der Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen fällt spätestens am 31.12.2015 weg. Bis dahin können laut Aussage des Straßenverkehrsamtes (am 14.03.2015) nach Mitteilung der zuständigen Bezirksregierung diese Kurse noch stattfinden und die Bescheinigungen sind von der Straßenverkehrsbehörde auch noch anzuerkennen. Das gilt auch für den acht Doppelstunden umfassenden Grundlehrgang Erste Hilfe. |
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Was ist jetzt zu empfehlen?
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Seit 01.04.2015 reicht für alle Führerscheinklassen die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Erste Hilfe-Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten). Damit brauchen zukünftig keine verschiedenen Veranstaltungen mehr parallel angeboten zu werden und es gibt für Interessenten an der Ersten Hilfe keine Unsicherheiten mehr, ob der von ihnen ausgewählte Lehrgang auch der Richtige ist. |
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